Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule „Neidhardt Riding“
Yvonne Neidhardt, vertreten durch Yvonne Neidhardt,
Gernröder Weg 4a, 06484 Quedlinburg
(im Folgenden „Neidhardt Riding“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Einsteller, Reitschüler und Pferdebesitzer, die die Dienstleistungen und die Reitanlage von Neidhardt Riding nutzen. Die AGB umfassen alle zwischen Neidhardt Riding und dem Reitschüler oder Pferdebesitzer – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen, Reitunterricht, Trainingsangeboten und der Nutzung der Reitanlage gemäß unserem Leistungsangebot.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
Neidhardt Riding bietet folgende Leistungen an:
A) Leistungen für Pferdebesitzer
Diese Leistungen werden unterteilt in Zusatzleistungen im Rahmen des Pensionsangebotes auf dem Pferdegut Moorhof entsprechend der auf der Webseite aufgeführten Angebote sowie Trainingsangebote. Die Trainingsangebote stehen sowohl externen Pferdebesitzern mobil zur Verfügung als auch den Pferdebesitzern, deren Pferde auf dem Pferdegut Moorhof untergebracht sind. Alle Leistungen unterliegen den gleichen Erstattungs- und Stornierungsbedingungen (siehe § 6 dieser AGB). Die Preise und Leistungsbeschreibungen sind der Webseite zu entnehmen.
B) Leistungen für Reitschüler ohne eigenes Pferd
Neidhardt Riding bietet für Reitschüler ohne eigenes Pferd auf dem Pferdegut Moorhof verschiedene Leistungen entsprechend der auf der Webseite aufgeführten Angebote an. Die Preise und Leistungsbeschreibungen sind ebenfalls der Webseite zu entnehmen. Alle Leistungen unterliegen den gleichen Erstattungs- und Stornierungsbedingungen (siehe § 6 dieser AGB).
§ 3 Preise für die Leistungsangebote / Gebührenübersicht und Rabattierungen
Unsere Preise und möglichen Rabattierungen sind in der saisonalen Preisliste auf unserer Webseite einzusehen.
§ 4 Online-Vertragsschluss / Widerruf
Neidhardt Riding vergibt Reitstunden und Trainingsangebote nach Termin. Die Buchung erfolgt verbindlich über den Buchungsdienst auf unserer Homepage. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. Der Widerruf ist ausgeschlossen.
§ 5 Ordnung und Sauberkeit
Die gesamte Reitanlage (Reithalle, Reitplätze, Stallungen, Sattelkammern, Außenanlagen, Weiden usw.) ist stets sauber zu halten. Futterreste, Pferdeäpfel und Dreck sind sofort zu beseitigen. Einsteller sind zur regelmäßigen Reinigung der Sanitär- und Aufenthaltsräume verpflichtet, andernfalls fällt eine Reinigungspauschale an. Alle persönlichen Gegenstände sind im Sattelschrank sicher aufzubewahren.
§ 6 Erstattungs- und Stornierungsbedingungen
(1) Witterungsbedingte Einschränkungen
Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Hitze, Sturm, Regen, Schneefall) werden durch Theorieunterricht ausgeglichen.
(2) Verhinderung des Reitlehrers oder Trainers
Bei Verhinderung des Reitlehrers oder Trainers wird eine Terminverlegung angeboten. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Verhinderung seitens des Reitschülers oder Pferdebesitzers
Verhinderungen seitens des Reitschülers oder Pferdebesitzers sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Bei Einzelunterricht ist der Reitschüler berechtigt, in seinem Namen eine Vertretung zur Reitstunde zu schicken.
(4) Terminverschiebung bei frühzeitiger Verhinderung
Verhinderungen, die mehr als 14 Tage im Voraus gemeldet werden, können über den in der Terminbestätigung mitgesandten Link ohne Angabe von Gründen verschoben werden. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(5) Gesetzliche Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen bleibt Neidhardt Riding geschlossen. Reitschüler mit Dauerterminen können bis 14 Tage vor dem Feiertag einen Ersatztermin vereinbaren. Liegt die Anzahl der angebotenen Reitstunden im entsprechenden Monat unter vier Terminen, ist der Reitschüler eigenverantwortlich dafür zuständig, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
§ 7 Auskunftspflicht der Reitschüler und Pferdebesitzer
(1) Gesundheitliche Einschränkungen
Reitschüler und Pferdebesitzer sind verpflichtet, Neidhardt Riding über bestehende Krankheiten, Allergien oder körperliche und/oder geistige Behinderungen zu informieren, die die Teilnahme am Unterricht oder die Nutzung der Anlage beeinträchtigen könnten.
(2) Änderungen personenbezogener Daten
Änderungen personenbezogener Daten (z. B. Anschrift, Telefonnummer) sind uns unverzüglich mitzuteilen.
(3) Vertraulichkeit
Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns erteilten Informationen und Daten zu.
§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung
(1) Eigenverantwortung und Versicherung
Der Aufenthalt und die Nutzung der Reitanlage erfolgen auf eigene Gefahr. Einsteller, Reitschüler und Pferdebesitzer müssen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vorweisen können.
(2) Kleidung und Ausrüstung
Das Tragen geeigneter Kleidung ist verpflichtend. Dazu zählen:
a) Reithelm: Ein passender und sicherer Reithelm muss während des Reitens stets getragen werden.
b) Schuhwerk: Knöchelhohes, festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle ist Pflicht.
c) Handschuhe: Geeignete Reithandschuhe sind erforderlich.
(3) Verbot von Schmuck
Das Tragen von Schmuck (z. B. Ringe, Armbänder, Ketten, große Ohrringe) ist während des Reitens untersagt.
(4) Haare zusammenbinden
Lange Haare sind aus Sicherheitsgründen zusammenzubinden.
(5) Befolgen von Anweisungen
Anweisungen des Personals sind jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgen.
(6) Haftungsausschluss
Neidhardt Riding übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die auf der Anlage entstehen könnten, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung für die Abdeckung von Schäden ist vorhanden.
§ 9 Betreuung und Pflege von Pensionspferden
(1) Unterbringung
Pensionspferde werden in Aktivstallplätzen oder Boxen untergebracht. Für die Unterbringung ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Die Betriebs- und Reitordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Fütterung und Einstreu
Füttern und Einstreuen erfolgen durch die Betriebsleitung. Änderungen der Futter- oder Einstreumenge sind an die Betriebsleitung zu richten.
(3) Mitgebrachtes Futter
Das Füttern der Pferde mit mitgebrachtem Futter ist in der Herde nicht gestattet und nur nach Absprache erlaubt.
§ 10 Nutzung der Reitflächen / Reitordnung
(1) Allgemeines
Die Nutzung der Reitflächen ist an die Öffnungszeiten gebunden. Besondere Veranstaltungen können zu Einschränkungen führen.
(2) Nutzung durch Externe
Die Nutzung der Reitflächen durch externe Pferde und Trainer erfordert eine vorherige Anmeldung und die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.
(3) Bahnregeln
Das Betreten und Verlassen der Reitbahn muss angekündigt werden.
Schritt und Halt auf dem ersten Hufschlag sind untersagt, wenn sich ein anderer Reiter in einer schnelleren Gangart bewegt.
Der Hufschlag ist für Trab- und Galoppreiten freizuhalten.
Longieren und kontrolliertes Freilaufen sind gestattet; unkontrolliertes Freilaufen ist untersagt.
Die Reitplätze und Hallen sind nach Gebrauch sauber und ordentlich zu verlassen.
(4) Sauberkeit
Pferdeäpfel sind sofort zu entfernen, und die Reitflächen sind nach der Nutzung zu harken.
§ 11 Preisregelungen für externe Reiter und Trainer
Fremdreiter: Einzelne Nutzung der Reitflächen 5 € pro Tag oder Mitgliedschaft im Verein 30 € pro Monat (monatlich kündbar).
Fremdtrainer: Nutzungsgebühr von 5 € pro Teilnehmer; Kursnutzungen nach Absprache.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese AGB regeln die Vertragsgrundlagen und den Ablauf der Reitstunden und Angebote bei Neidhardt Riding. Alle Reitschüler, Pferdebesitzer und Begleitpersonen erkennen mit Betreten des Geländes und Buchung eines Termins diese Bedingungen an.
Quedlinburg, den 01.11.2024
Yvonne Neidhardt, Betriebsleitung